Schulpersonalrat an der Gesamtschule Emsland
Das niedersächsische Personalvertretungsgesetz (NPersVG) legt in § 95 fest, dass in Schulen ein Schulpersonalrat gebildet wird:
In der Gesamtschule Emsland wurden zum März 2024 für vier Jahre als eure Vertretung vom Kollegium gewählt und immer für euch ansprechbar:
Unsere Aufgaben sind vielfältig. Die Zusammenarbeit mit der Dienststelle (Schulleitung), Aufgaben, Mitbestimmungs‑, Beteiligungs- und Informationsrechte werden im niedersächsischen Personalvertretungsgesetz geregelt: http://www.schure.de/2047002/npersvg.htm#T1K5A1
- Mitbestimmung bei personellen, sozialen und organisatorischen Maßnahmen
- Darauf hinwirken, dass Maßnahmen durchgeführt werden, die der Dienststelle und ihren Beschäftigten dienen
- Anregungen und Beschwerden von Beschäftigten entgegennehmen und, soweit sie berechtigt erscheinen, durch Verhandlung mit der Dienststelle auf ihre Erledigung hinwirken
- Darauf achten, dass die zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze, Verordnungen, …, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsvorschriften durchgeführt werden.
- Dafür sorgen, dass alle Beschäftigten der Dienststelle nach Recht und Billigkeit behandelt werden, insbesondere, dass jede Benachteiligung von Personen wegen ihrer Abstammung, Religion, Nationalität, Herkunft, sexuellen Identität, politischen oder gewerkschaftlichen Betätigung oder Einstellung; wegen ihres Alters, ihrer Behinderung oder … wegen ihres Geschlechts unterbleibt.